Zu unseren Kunden gehören polnische und ausländische Unternehmen, die in verschiedenen Branchen, darunter im Bauwesen, in der Auto- und Elektroindustrie sowie in den Dienstleistungen tätig sind. Wir beraten auch Gesellschaften, die sich mit den neusten Technologien befassen.
Dienstleistungen
Gesellschaftsrecht
Wir beraten wie optimal alle Unternehmensunterlagen erfasst werden sollen, wie Risiken bezüglich Gründung von Kapitalgruppen minimalisiert und zugleich bestimmte Ziele möglichst schnell aber dabei auch am effektivsten erreicht werden können sowie auf welche Weise Anteilen (Aktien) am besten verkauft werden können. mehr lesen
Steuerrecht
Als Ziel der Beratung in diesem Bereich stellen wir uns die Optimierung von den Steuerbelastungen unserer Mandanten. Wir stehen auch zu Ihrer Verfügung während sämtlicher Verfahren, die gegen Sie durch Finanzämter und Steuerorganen geführt werden. mehr lesen
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Wenn wir unsere Kunden beraten, erinnern wir uns an die Sentenz Menssana in corporesano (gesunder Körper, gesunder Geist). Ohne zufriedene Mitarbeiter, denen vom Arbeitgeber die optimalen Bedingungen für Arbeit und Entwicklung geschafft wurden, kann kein Unternehmen Erfolg erwarten. mehr lesen
Mission
Wir sorgen dafür, dass in unserem Team hochqualifizierte Personen arbeiten, die sich auf verschiedene Rechtsbereiche spezialisieren.![]()
Wir richten uns nach den höchsten internationalen Standards sowohl in Bezug auf die Qualität der erbrachten Leistungen, die Berufsethik als auch auf die Art, wie wir unsere Kunden rechtlich betreuen.![]()
Die Kunden schätzen unsere Professionalität hoch. Davon zeugt die langjährige Zusammenarbeit mit vielen von ihnen. Unser vorrangiges Ziel ist es, unseren Kunden die Rechtssicherheit in Bezug auf das getriebene Gewerbe zu gewährleisten.[nbsp] Die Grundlage unserer Beratung ist die Ermittlung der optimalsten Lösungen sowie die Minimierung der möglichen Risiken und Probleme. Dazu nutzen wir unsere Kenntnisse, unterstützt durch die langjährige Erfahrung.
Nachrichten
Änderungen im Bereich der KI ab dem 2. August 2026
Ab dem 2. August 2026 gelten neue Anforderungen an die Transparenz der Funktionsweise von KI-Systemen, die in Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 über künstliche Intelligenz (AI Act) festgelegt sind.Dies bedeutet jedoch keine allgemeine...
Mobbing und Diskriminierung: Änderungen nach der Gesetzesnovelle
Am 30. Juli 2026 unterzeichnete der Präsident eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches in Bezug auf Mobbing, Gleichbehandlung und den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern.Ziel dieser Änderungen ist es, die Definitionen zu vereinfachen und dabei auf der...
Meldung von Steuergestaltungen nach den Änderungen
Am 9. Juni 2026 unterzeichnete der Präsident das Gesetz vom 29. Mai 2026 zur Änderung des Gesetzes – Steuerordnung – sowie einiger anderer Gesetze (Link zum Gesetz: https://orka.sejm.gov.pl/opinie10.nsf/nazwa/2287_u/$file/2287_u. pdf).Das Gesetz sieht unter anderem...
Cash-Pooling und Quellensteuer
Der Oberste Verwaltungsgerichtshof (NSA) befasste sich in seinem Urteil vom 17.12.2025 (II FSK 471/23) mit der Frage der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Quellensteuer auf Zinsforderungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Cash-Pooling-System.Der...
Änderungen in der Kommunikation mit den Finanzämtern
E-Zustellungen: Die ePUAP-Plattform hört auf, der Hauptkommunikationskanal zu sein. Sie wurde durch E-Zustellungen ersetzt. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2026 Schreiben, die über ePUAP an Steuerbehörden und KAS-Behörden übermittelt werden, sowie Schreiben, die von...
KSeF 2.0 Steuerzahleranwendung – Vorproduktionsversion (Demo)
Die KSeF 2.0 Steuerzahleranwendung in einer Vorproduktionsumgebung (Demo) ermöglicht es Ihnen, Rechnungen unter ähnlichen Bedingungen auszustellen und zu empfangen, wie sie ab dem 1. Februar 2026 verfügbar sein werden.Die Verfügbarkeit der Vorproduktionsumgebung...
Schulungen und Seminare
Wir organisieren Schulungen und Workshops an die Bedürfnisse unserer Kunden betreffende des Umfanges der dort diskutierten Themen, Zeit und Ort deren Ausführung, angepasst. Das Prinzip ist das Organisieren von Schulungen oder Workshops für einen Kunden. In diesem Fall nehmen an der Schulung oder Workshop nur die Mitarbeiter des Kunden oder vom Kunden eingeladen Personen. Dies ermöglicht die Feststellung eines Plans der Schulung/Workshops und seine Ausführung in einer Art und Weise, welche optimal die Bedürfnisse unserer Kunden erfüllt.
Gut zu wissen
Änderungen im Bereich der KI ab dem 2. August 2026
Ab dem 2. August 2026 gelten neue Anforderungen an die Transparenz der Funktionsweise von KI-Systemen, die in Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 über künstliche Intelligenz (AI Act) festgelegt sind.Dies bedeutet jedoch keine allgemeine...
Mobbing und Diskriminierung: Änderungen nach der Gesetzesnovelle
Am 30. Juli 2026 unterzeichnete der Präsident eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches in Bezug auf Mobbing, Gleichbehandlung und den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern.Ziel dieser Änderungen ist es, die Definitionen zu vereinfachen und dabei auf der...
Meldung von Steuergestaltungen nach den Änderungen
Am 9. Juni 2026 unterzeichnete der Präsident das Gesetz vom 29. Mai 2026 zur Änderung des Gesetzes – Steuerordnung – sowie einiger anderer Gesetze (Link zum Gesetz: https://orka.sejm.gov.pl/opinie10.nsf/nazwa/2287_u/$file/2287_u. pdf).Das Gesetz sieht unter anderem...
Cash-Pooling und Quellensteuer
Der Oberste Verwaltungsgerichtshof (NSA) befasste sich in seinem Urteil vom 17.12.2025 (II FSK 471/23) mit der Frage der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Quellensteuer auf Zinsforderungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Cash-Pooling-System.Der...
Änderungen in der Kommunikation mit den Finanzämtern
E-Zustellungen: Die ePUAP-Plattform hört auf, der Hauptkommunikationskanal zu sein. Sie wurde durch E-Zustellungen ersetzt. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2026 Schreiben, die über ePUAP an Steuerbehörden und KAS-Behörden übermittelt werden, sowie Schreiben, die von...
KSeF 2.0 Steuerzahleranwendung – Vorproduktionsversion (Demo)
Die KSeF 2.0 Steuerzahleranwendung in einer Vorproduktionsumgebung (Demo) ermöglicht es Ihnen, Rechnungen unter ähnlichen Bedingungen auszustellen und zu empfangen, wie sie ab dem 1. Februar 2026 verfügbar sein werden.Die Verfügbarkeit der Vorproduktionsumgebung...
Mögliche offene Tests der Steuerzahler-Anwendung KSeF 2.0
Seit dem 3. November 2025 hat das Finanzministerium eine Testumgebung für die Steuerzahleranwendung KSeF 2.0 bereitgestellt.Die Testversion bietet den Funktionsumfang, der in der Produktionsversion ab dem 1. Februar 2026 verfügbar sein wird. Aktivitäten in der...
Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung werden um zwei Jahre verschoben
Die Novelle des Rechnungslegungsgesetzes, des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die öffentliche Aufsicht sowie einiger anderer Gesetze wurde verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet.Dank dieser Novelle wird die Verpflichtung...
Das nationale System für elektronische Rechnungen (KSeF) und strukturierte elektronische Rechnungen
Ab 2026 wird das Nationale System für die elektronische Rechnungsstellung (KSeF) verpflichtend eingeführt. Nachfolgend geben wir einen Hinweis auf ausgewählte Fragen in diesem Zusammenhang. Was ist das KSeF? Das nationale System für elektronische Rechnungen (KSeF) ist...










