Meldung von Steuergestaltungen nach den Änderungen
Pułka & Partnerzy
25 Juni 2026

Am 9. Juni 2026 unterzeichnete der Präsident das Gesetz vom 29. Mai 2026 zur Änderung des Gesetzes – Steuerordnung – sowie einiger anderer Gesetze (Link zum Gesetz: https://orka.sejm.gov.pl/opinie10.nsf/nazwa/2287_u/$file/2287_u. pdf).

Das Gesetz sieht unter anderem Änderungen der Vorschriften zur Meldung von Steuergestaltungen (MDR) vor, die in Abschnitt III, Kapitel 11a der Abgabenordnung geregelt sind. Die Änderungen im Bereich MDR treten am 1.10.2026 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen betreffen: 

  • die Abschaffung der Meldepflicht für sogenannte inländische Steuergestaltungen (Steuergestaltungen, die keine grenzüberschreitenden Steuergestaltungen sind);
  • den Ausschluss der Umsatzsteuer und der Verbrauchsteuer aus dem Anwendungsbereich der MDR-Vorschriften;
  • die Abschaffung der Verpflichtung zur Einrichtung eines MDR-Verfahrens;
  • Aufhebung der Verpflichtung zur Übermittlung der MDR-2-Meldung an den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS);
  • Das MDR-3-Formular kann künftig von einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden und ist einmal jährlich einzureichen;
  • Die Möglichkeit, individuelle Auslegungsentscheidungen im Bereich der Meldung von Steuerstrukturen zu erlassen, wurde ausgeschlossen.

Empfehlungen

Aufgrund der zahlreichen Übergangsbestimmungen sollte jeder Steuerpflichtige, der bisher MDR-Pflichten unterlag, eine detaillierte Analyse hinsichtlich der vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes festgestellten MDR-Pflichten vornehmen. Diese Steuerpflichtigen sollten zudem ihre internen Steuerprozesse überprüfen.

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