Am 9. Juni 2026 unterzeichnete der Präsident das Gesetz vom 29. Mai 2026 zur Änderung des Gesetzes – Steuerordnung – sowie einiger anderer Gesetze (Link zum Gesetz: https://orka.sejm.gov.pl/opinie10.nsf/nazwa/2287_u/$file/2287_u. pdf).
Das Gesetz sieht unter anderem Änderungen der Vorschriften zur Meldung von Steuergestaltungen (MDR) vor, die in Abschnitt III, Kapitel 11a der Abgabenordnung geregelt sind. Die Änderungen im Bereich MDR treten am 1.10.2026 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- die Abschaffung der Meldepflicht für sogenannte inländische Steuergestaltungen (Steuergestaltungen, die keine grenzüberschreitenden Steuergestaltungen sind);
- den Ausschluss der Umsatzsteuer und der Verbrauchsteuer aus dem Anwendungsbereich der MDR-Vorschriften;
- die Abschaffung der Verpflichtung zur Einrichtung eines MDR-Verfahrens;
- Aufhebung der Verpflichtung zur Übermittlung der MDR-2-Meldung an den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS);
- Das MDR-3-Formular kann künftig von einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden und ist einmal jährlich einzureichen;
- Die Möglichkeit, individuelle Auslegungsentscheidungen im Bereich der Meldung von Steuerstrukturen zu erlassen, wurde ausgeschlossen.
Empfehlungen
Aufgrund der zahlreichen Übergangsbestimmungen sollte jeder Steuerpflichtige, der bisher MDR-Pflichten unterlag, eine detaillierte Analyse hinsichtlich der vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes festgestellten MDR-Pflichten vornehmen. Diese Steuerpflichtigen sollten zudem ihre internen Steuerprozesse überprüfen.
ANDERE IN DIESER KATEGORIE
Cash-Pooling und Quellensteuer
Der Oberste Verwaltungsgerichtshof (NSA) befasste sich in seinem Urteil vom 17.12.2025 (II FSK 471/23) mit der Frage der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Quellensteuer auf Zinsforderungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Cash-Pooling-System.Der...
Änderungen in der Kommunikation mit den Finanzämtern
E-Zustellungen: Die ePUAP-Plattform hört auf, der Hauptkommunikationskanal zu sein. Sie wurde durch E-Zustellungen ersetzt. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2026 Schreiben, die über ePUAP an Steuerbehörden und KAS-Behörden übermittelt werden, sowie Schreiben, die von...
KSeF 2.0 Steuerzahleranwendung – Vorproduktionsversion (Demo)
Die KSeF 2.0 Steuerzahleranwendung in einer Vorproduktionsumgebung (Demo) ermöglicht es Ihnen, Rechnungen unter ähnlichen Bedingungen auszustellen und zu empfangen, wie sie ab dem 1. Februar 2026 verfügbar sein werden.Die Verfügbarkeit der Vorproduktionsumgebung...


