Schulungen und Seminare

Wir organisieren Schulungen und Workshops an die Bedürfnisse unserer Kunden betreffende des Umfanges der dort diskutierten Themen, Zeit und Ort deren Ausführung, angepasst. Das Prinzip ist das Organisieren von Schulungen oder Workshops für einen Kunden. In diesem Fall nehmen an der Schulung oder Workshop nur die Mitarbeiter des Kunden oder vom Kunden eingeladen Personen. Dies ermöglicht die Feststellung eines Plans der Schulung/Workshops und seine Ausführung in einer Art und Weise, welche optimal die Bedürfnisse unserer Kunden erfüllt.

Im Folgenden präsentieren wir die ausgewählte, unter den von uns organisierten Schulungen und Workshops:

1. NORMALISIERTE PRINZIPIEN DER VERGABE- UND VERTRAGSORDNUNG FÜR BAULEISTUNGEN (VOB)

Schulung gerichtet an alle Unternehmen, welche ausführen und bei der Ausführung von Investitionen zusammenarbeiten, bezüglich dieser Verträge für Bauleistungen oder Verträge für spezielle Ingenieurleistungen, auf der Basis von Standardvertragsbedingungen VOB (standardisierte Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) abgeschlossen werden. VOB sind in Deutschland weit verbreitet und werden daher oft auf andere Länder übertragen, und dies geschieht dann, wenn eine der Vertragsparteien – in der Regel der Auftraggeber – ein Subjekt aus Deutschland oder ein Investor der mit einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland, durch das Kapital verbunden, ist. In Deutschland ist das Abschließen von Verträgen, für diese die VOB verwendet wird, so häufig wie das Abschließen in Polen von Verträgen, für welche FIDIC-Vertragsbedingungen verwendet werden.

Das Wissen über VOB scheint ein unverzichtbares Element für alle Teilnehmer des Bauleistungsmarktes zu sein, die im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen mit Situationen konfrontiert werden, wenn die Anforderung des Geschäftspartners die Verwendung der VOB ist.

Das Ziel der Schulung ist nicht nur das Bekanntmachen der Schulungsteilnehmer mit das, was die VOB ist, sondern auch das Zeigen von Vorteilen und Risiken, welche sich mit der Zustimmung zur Verwendung für den jeweiligen Vertrag der VOB verbinden; insbesondere, wenn der Vertrag dem deutschem Recht unterliegt.

Schulung, je nach den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden, wird allen Teilen der VOB gewidmet oder einen ausgewählten Teil (A oder B, eventuell C). Es muss daran erinnert werden, dass die VOB sich in drei Teile alphanumerisch markiert, unterteilt: A, B und C:

1. VOB/A – deutsch: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.
Dieser Teil regelt vor allem die Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen im Rahmen öffentlicher Aufträge. Es unterschiedet Verfahren zur Auftragsvergabe in Abhängigkeit vom Wert der Bestellung (nationale oder europäische), beschreibt detailliert die Verfahrensbedingungen der einzelnen, genehmigten VOB, Ausschussverfahren in den beiden erwähnten Auftragsgruppen. Es führt Institutionen ein, s.g. Präqualifikation der Baudienstleister, Vorgehensweisen im Rahmen von PPP, usw.

2. VOB/B – deutsch: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen; Engl. German Construction Contract Procedures.
Vorschriften zur Bestimmung der Bedingungen, welche ein Vertrag einhalten muss, sind im deutschen Recht im Wesentlichen in den BGB (BGB-Bürgerliches Gesetzbuch) enthalten. Doch aufgrund spezifischer Probleme bei der Ausführung von Bauleistungen (z.B. Notwendigkeit der Anpassung an sich ändernde, technische Bedingungen oder Erwartungen des Investors) basieren die Verträge für die Ausführung von Bauleistungen auf den Vorschriften von VOB/B.

3. VOB/C – deutsch: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen; Engl. General technical specifications in construction contracts.
Dieser Teil ist eine Sammlung von technischen Voraussetzungen und Standards in diesem Bereich (es gilt eine Normalisierung DIN angepasst an die Art von Bauleistungen – z.B.: DIN 18331 für Betondienstleistungen, DIN 18300 für Winterarbeiten, etc.).

2. RECHTLICHE ASPEKTE DER BEANSTANDUNGEN DURCH ENDKUNDEN GEMELDET

Schulung an alle Hersteller und Dienstleister gerichtet, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit Waren und/oder Dienstleistungen an Verbraucher und/oder andere Unternehmer verkaufen und für diese Waren/Dienstleistungen eine Qualitätsgarantie erteilen. Da diese Garantie nicht obligatorisch ist – ist dies eine s.g. vertragliche Institution (es beinhaltet keine allgemein gültigen Rechtvorschriften) – der Hersteller kann diese erteilen oder auch nicht. Auch der Hersteller (wenn er eine Garantie für seine Ware oder Dienstleistung erteilt) entscheidet über die Art und Weise des Beseitigens eines Mangels (Reparatur oder Ersatz). Aus diesem Grund, verursachen die Garantieangelegenheiten in der Praxis viele Streitigkeiten zwischen den Berechtigen aufgrund der Garantie und den Subjekten, die diese Garantie erteilen. Bereits zum Zeitpunkt des Beginnens mit der Vorbereitung des Garantieinhaltes selbst und mit der Erfüllung der Verpflichtungen abschließend, welche auf sich der Hersteller oder Dienstleister selbst auferlegt, erscheinen im Garantieinhalt rechtliche Probleme, die gelöst werden müssen, oft von Personen, die für solche Entscheidungen kein relevantes Wissen haben. Das Ziel unserer Schulungen, bezüglich dieses Thema organisiert, ist eben die Annäherung – allen Teilnehmern des Entscheidungsprozesses verbunden mit der Gewährung einer Garantie, Annahme von Beschwerden und deren Überprüfung – aller Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Und zur gleichen Zeit – das Ausrüsten der Teilnehmer der Schulung mit einem Wissen, dass ihnen ermöglicht optimale Geschäftsentscheidungen zu treffen, übereinstimmend mit dem Garantieinhalt und den geltenden Vorschriften.

Die Schulung, je nach den Bedürfnissen des Kunden, beruht auf der Analyse von Fragen im Zusammenhang mit dem Schulungsthema durch die Analyse der bei dem entsprechenden Kunden geltenden Dokumentvorlagen, einschließlich Analyse der Garantiedokumente oder eines Beschwerdeprotokolls usw., oder es erfolgt auf der Grundlage der Fallanalyse (Fallstudie – case study). In beiden Modelle werden nicht nur theoretische Fragen analysiert, sondern die Schulungsteilnehmer werden auch ihr Wissen bei dem Lösen der Fälle nutzen.

3. WORKSHOPS ÜBER RODO

Die Schulung setzt sich zum Ziel, Ihren Mitarbeitern Regeln darzustellen, die von jeder Person, die Kontakt mit personenbezogenen Daten hat, zu beachten sind auf einer Ebene eingehalten werden müssen, die es ihnen ermöglicht, die bei Ihrer Firma angewandten Verfahren zu befolgen.
Die Schulung ist für alle Unternehmen vorgesehen und sie zielt darauf ab, revolutionäre Änderungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten nahe zu bringen, welche bereits im Mai 2018 in Kraft treten. Das ist mit dem Inkrafttreten am 25.05.2018 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, nachstehend „RODO“ genannt, verbunden.

Ab dem 25.05.2018 hat jeder Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt oder Geschäftsbeziehungen mit seinen Vertragspartnern und Kunden unterhält, sich an den Anforderungen von RODO anzupassen. Die größte Herausforderung besteht darin, dass jedes Unternehmen seine eigenen Verfahren entwickelt, die von ihm in seiner Organisation verwenden werden, um die Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu verarbeiten. RODO bestimmt nicht, welche Datenverarbeitungsprozeduren zu befolgen sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. RODO bestimmt aber die Ziele, die jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet, mithilfe dieser Verfahren umsetzen muss. Es ist dabei hinzuweisen, dass die in RODO vorgesehenen Strafen für Verstoß gegen den Datenschutz sehr hoch sind. Das sind Geldstrafen in Höhe von bis zu 20.000.000 EUR oder 4% des jährlichen Weltumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Wegen der Notwendigkeit, sich an den Besonderheiten eines bestimmten Unternehmers anzupassen, werden die Schulungen in Form von maßgeschneiderten Workshops organisiert („tailor-made”). Workshops können bei Ihnen von Ort oder für kleinere Gruppen in unserer Kanzlei geführt werden. Das Programm jedes einzelnen Workshops wird den Bedürfnissen unseres Mandanten angepasst und hängt von den Stellen seiner Mitarbeiter und den damit verbundenen Aufgaben ab. In den Workshops arbeiten wir aufgrund „Case Study“ -Methode (Fallanalyse), die den Workshop-Teilnehmern ermöglicht, erworbene theoretische Kenntnisse in bestimmten Fällen anzuwenden und in der Praxis auszuprobieren.

Die Workshops als Grundkurs sind an alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens gerichtet, insbesondere an die Mitarbeiter der Personalabteilung, Verkaufs- und Einkaufsabteilung. Natürlich können an den Workshops auch Personen teilnehmen, die sich mit der technischen Seite und den Sicherheitsverfahren beschäftigen.

 

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