Allgemeine Steuervollmacht
Pułka & Partnerzy
16 November 2020

In Steuerangelegenheiten muss der Vertreter des Steuerpflichtigen über eine Generalvollmacht, verfügen.  Diese Vollmacht wird nach dem offiziellen Muster (PPO-1-Formular) gewährt. Die allgemeine Steuervollmacht ermächtigt, in allen.

Steuerangelegenheiten und anderen Angelegenheiten vor Steuerbehörden zu handeln. Wichtig ist, dass diese Vollmacht auch berechtigt, in Steuerangelegenheiten vor den Zollbehörden zu handeln. Diese bevollmächtigt aber nicht, Steuererklärungen zu unterzeichnen. Dazu ist eine gesonderte Vollmacht erforderlich.

Informationen über die Erteilung der Vollmacht, deren Änderung, Widerruf oder Kündigung veröffentlicht der Leiter der Nationalen Finanzverwaltung im Zentralregister der Generalvollmachten, im Folgenden „Zentralregister“.

In Bezug auf die Unterzeichnung und Einreichung der allgemeinen Steuervollmacht möchte ich erläutern, dass diese in der Regel vom Auftraggeber,  die die Vollmacht erteilt, in elektronischer Form über das vom Finanzministerium betriebene Steuerportal zu senden ist.

Um die allgemeine Steuervollmacht zu erteilen und einzureichen, sollte der Steuerpflichtige daher über ein Konto bei dem oben genannten Steuerportal  verfügen.

In der Praxis gewährt der Steuerpflichtige irgendjemandem einen Zugang zum Konto des Steuerpflichtigen im Steuerportal, mit gleichzeitiger Berechtigung für diese Person, die allgemeinen Vollmachten im Rahmen des o.g. Konto auf dem Steuerportaleinzureichen . Die o.g. Ermächtigung sollte schriftlich (nicht elektronisch) bei einem für den Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Nach der positiven Betrachtung der oben genannten Ermächtigung von dem  Finanzamt, die Person erhält automatisch Zugriff auf das Konto des Steuerpflichtigen im Rahmen ihres Profils auf dem Steuerportal, über das sie dann die allgemeine Vollmacht „hinzufügen“ kann.

Wichtig ist, diese Person darf auf diese Art und Weise auch die allgemeine Vollmacht für sich selbst einreichen, d. h. sie darf selbst – über das Konto des Steuerpflichtigen, der ihr den Zugang gewährt hat – alle Daten, welche zur Erteilung der Vollmacht für sie durch den Steuerpflichtigen notwendig sind, in das System einführen.

Im Anhang finden Sie eine Vorschau-Version eines solchen PPO-1-Formulars in polnischer und deutscher Sprache (PPO_1_Formular_PL.pdfPPO_1_Formular_DE.docx).

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