Hilfreich ist die folgende von Poczta Polska S.A. veröffentlichte Regelungen für die Erbringung von Universaldienstleistungen ab 2018, der in § 6 Folgendes vorsieht:
(3) Die Daten zur Identifizierung des Absenders und des Empfängers sowie deren Adressen auf der Sendung werden in folgender Reihenfolge angegeben:
1) Name oder vollständiger Name des Absenders/Empfängers,
2) Straße, Haus- und Wohnungsnummer oder Grundstück – im Falle einer in Straßen unterteilten Ortschaft – oder der Name der Ortschaft und die laufende Nummer des Grundstücks – im Falle einer nicht in Straßen unterteilten Ortschaft,
3) die entsprechende Postleitzahl zusammen mit dem Namen des Ortes, an den die Sendung gerichtet ist.
(7) Der Name des Ortes, der in der Anschrift des Absenders/Empfängers angegeben ist, sollte in der Formulierung angegeben werden, die dem offiziellen Namen des Ortes entspricht.
Daraus ergibt sich unmittelbar, dass weder der Name des Postamtes noch der Ort des Postamtes (Sitz des Postamtes) in der Anschrift anzugeben sind.
Die obligatorischen Bestandteile der Anschrift sind vielmehr die richtige Postleitzahl und der Name des Ortes, dem diese Postleitzahl zugeordnet ist (der Ort, an den die Post gerichtet ist).
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