In einem solchen Fall steht es den Parteien grundsätzlich frei, den Inhalt einer solchen Vereinbarung zu bestimmen. Mit Zustimmung der Parteien kann der Arbeitsvertrag natürlich mit Zustimmung beider Parteien aufgelöst werden. Bei dieser Lösung ist der Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit nicht wichtig. Jede Partei kann die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsvertrags vorschlagen. Sie können die Vereinbarung, auch nach der Kündigung des Arbeitsvertrags schließen, soweit die beiden Parteien damit zustimmen. In diesem Fall muss die Gesellschaft die Kündigung widerrufen, und der Arbeitnehmer muss dem Widerruf zustimmen (beide Maßnahmen schriftlich), indem sie die Vereinbarung unterzeichnet.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen:
- Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer unterzeichnen ein Dokument – eine Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsvertrags.
- Der Arbeitnehmer gibt einen Vorschlag zur Auflösung des Arbeitsvertrags und der Arbeitgeber akzeptiert den Vorschlag.
- Der Arbeitgeber gibt ein Angebot zur Auflösung des Arbeitsvertrags und der Arbeitnehmer nimmt es an.
Die Vereinbarung bedarf keiner schriftlichen Form; der mündliche Abschluss ist wirksam, d. h. führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis wird jedoch aufgrund wesentlicher Risiken empfohlen, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
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