Das Gesetzgebungsverfahren, das mit dem Inkrafttreten des revolutionären Gesetzes über Kapitalprogramme für Mitarbeiter (nachfolgend „PPK” genannt) verbunden ist, geht zum Ende. Wenn nichts Außergewöhnliches passiert, sollte davon ausgegangen werden, dass das Gesetz ab dem 1. Januar 2019 in Kraft tritt.
Wer muss PPK bilden?
Wir weisen darauf hin, dass zu den Personen, die dem PKK unterliegen, nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Auftragnehmer und andere Personen gehören, die kraft vom Auftragsvertrag ähnlichen Verträgen eingestellt werden, sowie Mitglieder des Aufsichtsrates. Alle Unternehmen, welche die oben genannten Personen beschäftigen, sind verpflichtet PPK zu bilden.
Die Verpflichtung zum Abschluss von PPK-Management-Verträgen wird schrittweise eingeführt. Und somit:
- ab dem 1. Juli 2019 für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten;
- ab dem 1. Januar 2020 für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten;
- ab dem 1. Juli 2020 für Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten,
- ab dem 1. Januar 2021 für andere Unternehmen und Personen, die in Einheiten des öffentlichen Finanzsektors beschäftigt werden.
müssen Die Unternehmen, die PPK nicht bilden wollten sondern sich für ein Altersvorsorgeprogramm für Mitarbeiter (nachfolgend „PPE” genannt) entscheiden wollen, schon nun eine Entscheidung in diesem Bereich treffen sollen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass das Gesetz vor sieht, dass es keine Anwendung für die Arbeitgeber findet, die am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes PPE führen und Grundbeiträge im Sinne des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung in PPE in Höhe von mindestens 3,5% der gesetzlich vorgesehenen Vergütung zahlen, soweit mindestens 25% von den Mitarbeitern des Arbeitgebers zu PPE beigetreten sind.
Die Höhe der Zahlungen an PPK
Die Grundzahlung aus den Mitteln des Arbeitgebers an PPK beträgt 2% der Vergütung, die die Grundlage für die Berechnung der Rentenbeiträge des Programmteilnehmers bildet. Der Arbeitnehmer zahlt 1,5% aus seinen eigenen Mitteln von der Vergütung, die die Grundlage für die Berechnung der Rentenbeiträge von dem Arbeitgeber bildet.
Wie bereite ich mich vor?
Daher müssen sich die Unternehmen, insbesondere welche mindestens 250 Personen einstellen, auf die Auswirkungen der Veränderungen vorbereiten. Diese sind unter anderen:
1. im organisatorischen Bereich:
- die Notwendigkeit, einen Managementvertrag über PPK mit einem Finanzinstitut auszuhandeln und abzuschließen,
- Gespräche mit der Arbeitnehmerseite / Gewerkschaftsorganisation,
- die Notwendigkeit, den Mitarbeitern weitere Aufgaben in Bezug auf die allgemein verstandene „Bedienung“ der PPK zu übertragen,
2. in der Finanzsphäre:
- Erhöhung der geplanten Ausgaben im Zusammenhang mit Personalkosten,
- Finanzierung von Zahlungen.
Wo kann man nach Einsparungen suchen
Wir empfehlen Ihnen bereits zu prüfen, ob Ihre Organisation Einsparungen finden kann, die zur Finanzierung von Zahlungen an PPK verwendet werden. Beispiele für diese Einsparungen sind folgende:
- Unfallbeiträge. Alle Faktoren, die ihre Höhe beeinflussen sollen dabei analysiert werden,. Meldung von Unfallereignissen sollte besonders beachtet werden,
- Zahlung an PFRON. Zu beachten ist,, dass der polnische Gesetzgeber verschiedene Fälle vorgesehen hat, die zu einer Herabsetzung der Zahlungen an PFRON führen.
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