Der Gesetzgeber erleichtert uns die Beantwortung dieser Frage nicht. Aber Zeit für eine Entscheidung bleibt immer weniger. Es wird zugrunde gelegt, dass die Regelung über das Kapitalprogramm für Mitarbeiter ab dem 1. Januar 2019 gelten soll. Doch der Entwurf der Vorschriften zur Einführung dieses Programms (Gesetz über Kapitalprogramme für Mitarbeiter) ist weiterhin in der Konsultationsphase.
Aufgrund des Fehlens klarer Bestimmungen in dem Entwurf zum vorstehenden Gesetz stehen den Arbeitgebern, die wahrscheinlich verpflichtet sein werden, ein Kapitalprogramm für Mitarbeiter bereits ab dem 1. Januar 2019 einzuführen, falls sie sich nicht entscheiden sollten, an einem Altersvorsorgeprogramm für Mitarbeiter teilzunehmen, keine Angaben zur Verfügung, von denen die diesbezügliche Entscheidung abhängig ist. Und das nicht ohne Grund. Denn der Katalog der Personen, die in einem Kapitalprogramm für Mitarbeiter erfasst werden sollen, umfasst nicht nur auf Arbeitsvertragsbasis eingestellte Personen, sondern auch Auftragnehmer und Personen, die im Rahmen von Auftragsverträgen eingestellt sind, aber auch Aufsichtsratsmitglieder.
Bereits jetzt haben sich einige Arbeitgeber nach einer Vorabanalyse für das Altersvorsorgeprogramm für Mitarbeiter entschieden, weil nach ihrer Auffassung diese Lösung günstiger sei. Dies hat zur Folge, dass der Ausschuss für Finanzaufsicht (Komisja Nadzoru Finansowego – KNF) immer mehr Anträge auf Anmeldung eines Altersvorsorgeprogramms für Mitarbeiter erhält, weshalb sich auch die Bearbeitungszeit dieser Anträge verlängert. Diese Eile resultiert aus dem Sachverhalt, dass in der Begründung zu dem Gesetz (aber nicht im Wortlaut des Gesetzes) der Satz enthalten ist, dass Altersvorsorgeprogramme für Mitarbeiter, die von der Einrichtung von Kapitalprogrammen für Mitarbeiter befreien, am „Tag des Inkrafttretens des Gesetzes” funktionieren müssen. Dies steht im Widerspruch zum Gesetzesentwurf, aus dem resultiert, dass ein Arbeitgeber von der Einrichtung eines Kapitalprogramms für Mitarbeiter befreit ist, unabhängig von dem Termin der Einrichtung eines Altersvorsorgeprogramms für Mitarbeiter.
Wir empfehlen angesichts dieser Sachlage unseren Mandanten, jetzt schon zu überprüfen, ob für sie die Lösung, ein Altersvorsorgeprogramm für Mitarbeiter einzuführen, günstiger ist als auf die Einbeziehung in eine obligatorische Einrichtung eines Kapitalprogramms für Mitarbeiter zu warten.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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