In Bezug auf unseren Alert Nr. 24/2018 möchten wir darauf hinweisen, dass durch das Verfassungsgericht mit dem Urteil vom 14.11.2014 anerkannt wurde, dass das Gesetz, mit dem die Obergrenze für Prämien abgeschafft werden sollte, entgegen der Verfassung steht. Als Grund ist durch das Verfassungsgericht Verletzung des Verfahrens bei der Annahme des Gesetzes durch das Parlament angegeben. Dies bedeutet, dass die Begrenzung der Jahresgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge nicht außer Kraft tritt. Die o.g. Grenze ist das 30-Fache des prognostizierten Durchschnittslohns in der Wirtschaft in einem bestimmten Jahr. Im Jahr 2018 beträgt diese Grenze 133 290 PLN.
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