Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das LkSG ist eine Neuregelung im deutschen Rechtssystem.
Dieses Gesetz verlangt von den erfassten Unternehmen, ihre Lieferketten zu untersuchen, um Risiken im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu identifizieren und zu beseitigen. Unternehmen werden verpflichtet, wirksame Risikomanagementsysteme im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einzurichten und bei erkannten Bedrohungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gilt das LkSG für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern, ab dem 1. Januar 2024 werden seine Regelungen jedoch auch auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern ausgeweitet. Die Berechnung der Unternehmensgröße richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter aller verflochtenen Unternehmen.
Aufgrund der Definition der Lieferkette und des Verständnisses eines Unternehmens werden die neuen Vorschriften auch Auswirkungen auf den polnischen Markt haben. Deutsche Unternehmen werden nicht nur zur eigenen Sorgfaltspflicht verpflichtet, sondern auch „zur Rechenschaft gezogen” für:
– ihre ausländischen Tochtergesellschaften,
– ihre Geschäftspartner, einschließlich Lieferanten, die für deutsche Unternehmen nur ndirect handeln, d. h. für Subunternehmer ihrer ausländischen Geschäftspartner.
In der Praxis bedeutet dies, dass deutsche Unternehmen nicht nur einen Einfluss auf ihre Tochtergesellschaften, sondern auch auf ihre ausländischen Lieferanten ausüben, indem sie sie sie zu bestimmten Handlungen auffordern werden. Die deutschen Unternehmen müssen Risikobewertungen erstellen und bei festgestellten Verstößen Maßnahmen ergreifen, um diese zu stoppen oder zu minimieren.
Was können somit polnische Unternehmen von den deutschen Unternehmen als ihren Gesellschaftern erwarten?
Angesichts dieser Art von Anforderungen wird erwartet, dass die Standards für die Kontrolle der Lieferkette in einer Kapitalgruppe vereinheitlicht werden. Jede Änderung erfordert jedoch eine Anpassung an die polnischen Rechtsvorschriften. Es ist nicht akzeptabel, die Regel „Kopieren und Einfügen“ zu verwenden.
Was können somit polnische Unternehmen erwarten, die mit den deutschen Unternehmen zusammenarbeiten?
Die deutschen Vertragspartner werden von den polnischen Vertragspartnern nicht nur eine Erklärung erwarten, dass sie bestimmte Konventionen (u.a. zu Menschenrechten, fairer Entlohnung oder Umweltfragen) einhalten, sondern auch einen Nachweis, dass sie die genannten Grundsätze tatsächlich einhalten. Die polnischen Vertragspartner werden verpflichtet sein, festgestellte Fälle von potenziellem Missbrauch bei ihren Unterlieferanten in der Lieferkette zu melden.
Darüber hinaus versuchen die deutschen Unternehmen bereits heute, den Inhalt von Handelsverträgen so zu gestalten, dass die Beziehungen zu ihren Lieferanten es ihnen ermöglichen, die Anforderungen des LkSG zu erfüllen. Die Praxis zeigt, dass die deutschen Unternehmen zwar die entsprechenden Sorgfaltspflichten im Vertrag angeben, aber gleichzeitig vertragliche Sanktionen für deren Nichteinhaltung festlegen, wie z.B. Aussetzung der Durchführung oder die Auflösung des Vertrages sowie die Zahlung von Schadensersatzansprüchen oder Vertragsstrafen. Daher Die polnischen Unternehmen sollten daher versuchen, auf der Grundlage von Verhandlungen mit ihren deutschen Partnern optimale Lösungen auszuhandeln.
Deutsche Geschäftspartner können außerdem erwarten, dass der Lieferant Kanäle einrichtet, um potenziellen Missbrauch zu melden und Informationen über seine Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zur Verfügung zu stellen. All dies wird, wie die Praxis zeigt, in den mit polnischen Unternehmen abgeschlossenen Verträgen und anderen geltenden Dokumenten, wie z. B. den allgemeinen Geschäftsbedingungen, geregelt sein. Aus diesem Grund sollten polnische Unternehmen damit rechnen, dass ihre deutschen Partner bereits geschlossene Verträge neu verhandeln müssen. Polnische Unternehmen wiederum werden ihre mit ihren Unterlieferanten geschlossenen Verträge überprüfen müssen, um sie schon jetzt an die oben genannten Anforderungen anzupassen.
Das LkSG hat auch Auswirkungen auf ESG-Berichtspflichten sowohl der polnischen als auch der deutschen Unternehmen.
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