Es gibt grundsätzlich keine Sonderregelungen im Arbeitsrecht, die das Arbeitsverhältnis mit dem Geschäftsführer von dem Arbeitsverhältnis mit einem anderen Angestellten unterscheiden würden. Es ist aber folgendes zu betonen:
- laut dem Handelsgesetzbuch darf der Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft bei Verträgen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer nicht handeln, sondern ein Bevollmächtigter, der durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung zu berufen ist. Die o.g. Regelung findet auch eine Anwendung im Falle der Schließung des Arbeitsverhältnisses und Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit dem Geschäftsführer .
- Als en ausreichender Grund für die Kündigung eines Arbeitsvertrages mit dem Geschäftsführer ist nach der Rechtsprechung die Abberufung aus der Geschäftsführung anzusehen.
Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem Managementvertrag und Arbeitsvertrag besteht darin, dass der Managementvertrag den Bestimmungen des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Arbeitsvertrag den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs unterliegt. Dies ist mit einer weitreichenden Gestaltungsfreiheit des Managementvertrags und einer Einschränkung dieser Freiheit im Arbeitsvertrag verbunden. Die wichtigsten Unterschiede betreffen:
Managementvertrag
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Arbeitsvertrag | |
Form des Vertrages und seine Laufzeit
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Keine besondere Form vorgeschrieben. Vertrag auf unbestimmte oder auf bestimmte Zeit geschlossen.
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Grundsätzlich ist schriftlich geschlossen. Vertrag auf Probezeit (max. 3 Monate), auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen. |
Arbeitsweise
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Der Manager unterliegt dem Auftraggeber nicht. In einigen Fällen kann er sogar durch eine andere Person ersetzt werden. Es ist möglich, die Unabhängigkeit des Managers einzuschränken. Meistens beschränkt es sich auf den Abschluss von Geschäften, die zu einer Verbindlichkeit über einem bestimmten Betrag führen, oder auf den Gegenstand des Geschäfts.
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Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeit persönlich und unter der Leitung des Arbeitgebers zu erbringen.
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Haftung |
Der Manager haftet für den gesamten erlittenen Schaden. Seine Haftung beruht auf dem Schuldprinzip und deckt sowohl tatsächliche Verluste als auch entgangenen Gewinn ab. Es ist möglich, die Haftung des Managers für Schaden auf einen bestimmten Betrag und auf vorsätzliches Verschulden beschränken.
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Die Haftung des Arbeitnehmers für Schaden, die dem Arbeitgeber entstanden sind, ist in der Regel auf die Höhe des dreimonatigen Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers begrenzt.
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Kündigung des Vertrages
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Der Vertrag kann eigentlich jederzeit gekündigt werden
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Gesetzliche Kündigungsfristen.
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Wettbewerbsverbot
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Der Manager kann verpflichtet werden, keine ähnlichen Dienstleistungen in vertraglich bestimmter Zeit zu erbringen und dafür keine zusätzliche Vergütung zu erhalten.
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Die minimale Höhe der Vergütung für die Zeitdauer des Wettbewerbsverbots (mindestens 25% der Vergütung, die der Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsvertrags erhalten hat) ist gesetzlich vorgeschrieben.
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