Wir signalisieren, dass in den einigen Monaten die Arbeiten an dem Gesetz über die Transparenz des öffentlichen Lebens in Polen zu Ende gebracht werden sollten. In dem Gesetz werden die Pflichten betreffs der Antikorruption geregelt, die sowohl an Amtsträger als auch an private Unternehmer gerichtet sind.
Analogische Regelungen befinden sich in dem in USA geltenden Gesetz Foreign Corrupt Practices Act, oder dem in Deutschland geltenden Gesetz zur Bekämpfung der Korruption sowie dem in UK bestehenden Bribery Act, und im französischen Gesetz Sapin II. Angesichts von sehr vielen Änderungen sollten Unternehmen und ihre Führungskräfte gerade jetzt anfangen, ihre Organisationen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Und es wird viele Anforderungen vorgesehen. Nachstehend signalisieren wir einige von ihnen.
1. Bekämpfung der Korruption
Dem Gesetz zufolge ist jedes Unternehmen verpflichtet, interne Antikorruptionsprozeduren anzuwenden, wenn es mindestens in einem der letzten zwei Geschäftsjahre eine von den zwei folgenden Bedingungen erfüllt hat:
- im Jahresdurchschnitt hat es nicht weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt und es hat einen Jahresnettoumsatz aus den zwei letzten Geschäftsjahren aus dem Verkauf von Waren, Erzeugnissen und Dienstleistungen sowie aus Finanzgeschäften erzielt, der den in PLN angegebenen Gegenwert von 10 Millionen Euro überschritten hat,
- im Jahresdurchschnitt hat es nicht weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt und die Summe der Aktiva seiner Bilanz hat zum Ende eines von diesen Geschäftsjahren den in PLN angegebenen Gegenwert von mehr als 10 Millionen Euro ausgewiesen.
Der Zweck dieser Prozeduren ist Bekämpfung der Korruption der Personen, die im Namen oder zu Gunsten dieses Unternehmens handeln. Unter die Anwendung der internen Antikorruptionsprozeduren wird in dem Gesetz die Aufnahme von organisatorischen, technischen und Personalmaßnahmen zur Beseitigung der Umstände, die der Begehung der Straftaten förderlich sind, verstanden. In dem Gesetz werden nur Beispiele für solche Maßnahmen aufgeführt, die von den verpflichteten Unternehmen angewandt werden können, um das System der internen Antikorruptionsprozeduren zu schaffen. Dazu gehören unter anderen:
- Einsetzung in die Verträge von Klauseln, dass kein Teil der Vertragsvergütung für die Deckung der Kosten der Gewährung von Vermögens- oder persönlichen Vorteilen verwendet werden darf;
- Bearbeitung eines Ethik-Kodex des Unternehmens als eine Erklärung über die Ablehnung der Korruption, unterschrieben von jedem Angestellten, Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens;
- Erschaffung einer internen Prozedur und Richtlinien in Bezug auf durch die Mitarbeiter erhaltene Geschenke und andere Vorteile;
- Entwicklung von Prozeduren über Benachrichtigung von zuständigen Stellen des Unternehmens über Korruptionsvorschläge.
Es ist wichtig, dass die im Gesetz aufgeführten Prozeduren nur als Beispiele für mögliche Maßnahmen dienen. Das bedeutet, dass die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, liegt bei jedem verpflichteten Unternehmer.
Einige Leitlinien, vor allem im Hinblick darauf, was einen Ethik-Kodex beinhaltet sollte, ist in ISO 37001:2016 Anti-Korruption-Managementsysteme (Eng. ISO 37001:2016 Anti-bribery management systems — Requirements with guidance for use) zu finden. Dies zeigt die Maßnahmen, die jede Organisation implementieren kann, um der Korruption vorzubeugen, diese aufzudecken und zu bekämpfen. Zuvor waren ähnliche Richtlinien in der Norm BS 10500 und der „Ergänzung“ zum Standard ISO 9001 – Quality management systems beinhaltet. Wenn ein polnisches Unternehmen zu einer Gruppe internationaler Unternehmen gehört, können durch das Unternehmen angepasste Lösungen angewandt werden, die bereits in der Gruppe eingeführt wurden
2. Signalisierende (whistleblower) in der Firma
Im Lichte der neuen Regelungen sollen sog. Signalisierende (Whistleblower) den Rechtsschutz genießen. Als die Signalisierenden sind die Personen zu betrachten, die den Strafverfolgern eine Möglichkeit der Begehung einer Straftat durch den Unternehmer, bei dem sie aufgrund eines Arbeitsverhältnisses bzw. eines anderen Verhältnisses tätig sind, anzeigen. Es ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Signalisierenden nicht kündigen darf bzw. Arbeitsbedingungen des Signalisierenden nicht verschlechtern darf, insbesondere durch Änderung der Bedingungen hinsichtlich des Arbeitsorts, der Arbeitszeit oder Vergütung.
3. Strafen
Laut dem Entwurf des Gesetzes kann der Unternehmer, der die internen Anti-Korruptions-Prozeduren nicht anwendet oder wenn die von ihm angewandten Prozeduren scheinbar oder unwirksam sind, eine Geldstrafe von 10 000 bis 10 000 000 PLN bezahlen. Leider, das sind nicht alle möglichen negativen Folgen der Verletzung des Gesetzes. Im Gesetz wird vorgesehen, dass in einigen Fällen der Unternehmer mit einem fünfjährigen Verbot der Teilnahme an Vergabe öffentlicher Aufträge bestraft werden kann. Die Vorstandsmitglieder der bestraften Unternehmen sollten in Betracht ziehen, dass die entrichteten Strafen nach den geltenden Vorschriften von ihnen durch das Unternehmen geltend gemacht werden können.
Empfehlungen
Jede Organisation soll individuell die notwendigen Prozeduren und Dokumente zu bearbeiten, wobei viele Faktoren, darunter Umfang und Art ihrer Aktivitäten, berücksichtigt werden sollen. Eine „maßgeschneiderte Lösung” muss eigeführt werden. Deswegen sollte die Vorbereitung der Implementierung mit der Prüfung früher angewandter Verfahren und Dokumente anfangen. Erst die Ergebnisse einer solchen gründlichen Prüfung zeigen, was geändert werden sollte und was von Grund auf neu erstellt werden sollte.
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