Entlastung des Sp. z o.o. – Geschäftsführers
Pułka & Partnerzy
8 April 2021

Gemäß den polnischen Vorschriften die neuen Geschäftsführer bereits ab dem Tag der Beschlussfassung tätig sein dürfen und somit die abberufenen Geschäftsführer nach diesem Tag nicht mehr handeln dürfen. Dritten gegenüber gilt das Datum der Eintragung der o.g. neuen Geschäftsführer ins Register.

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