Das Eigentum an einer Immobilie darf nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung übertragen werden. Ist ein zur Übertragung des Eigentums an einer Immobilie verpflichtender Vertrag unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung geschlossen worden, so ist zur Eigentumsübertragung eine zusätzliche Vereinbarung der Parteien erforderlich, welche ihre bedingungslose Zustimmung zum unverzüglichen Eigentumsübergang umfasst.
Ein zur Übertragung des Eigentums an einer Immobilie verpflichtender Vertrag ist in Form einer notariellen Urkunde abzuschließen. Dies gilt auch für einen Eigentumsübertragungsvertrag, der zur Erfüllung einer vorher bestehenden Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einer Immobilie geschlossen wird; die Verpflichtung ist in der notariellen Urkunde zu nennen.
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