Veröffentlichungen

Misselling

Misselling

Trotz des Inkrafttretens – kraft des Artikels 24 Abs. 2 Punkt 4 des Gesetzes vom 16. Februar 2007 über Wettbewerb und Verbraucherschutz – eines Verbots des Vorschlagens von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, die den Bedürfnissen dieser Verbraucher unter...

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Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführern einer polnischen GmbH sind ins polnische Handelsregister (Register der Unternehmer des Landesgerichtsregisters) einzutragen. Das bedeutet, dass sowohl Prokuristen als auch GF ins Handelsregister einzutragen sind. Die Mitglieder der...

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Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers

Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers

Die Gesellschafter Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.Der Vorstand Pflichten der Vorstandsmitglieder Gesetzliche Pflichten der Vorstandsmitglieder sind: Anmeldung zum Handelsregister Mit der Herabsetzung des...

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Der Verlust der Sicherheitsleistung (Vadium)

Der Verlust der Sicherheitsleistung (Vadium)

Laut des Art. 16 Abs. 1 Pkt. 56 des Körperschaftssteuergesetzes vom 15. Februar 1992 (weiter: ,,KStG-PL”) gelten als Betriebsausgaben unter anderen nicht Aufwendungen aus dem Verlust geleisteter Vorauszahlungen (Anzahlungen, Handgelder) im Zusammenhang mit der...

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Garantie für die Zahlung

Garantie für die Zahlung

Gesetzliche Vorschriften (ZGB): Der Unternehmer (Generalunternehmer), der Bauarbeiten verrichtet, kann vom Bauherrn jederzeit eine Garantie für die Zahlung bis zur Höhe des eventuellen Anspruchs auf die Vergütung verlangen, welche sich aus dem Vertrag und aus den...

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Familienstiftungen auch in Polen

Familienstiftungen auch in Polen

Bisher haben polnische Unternehmer ihr Vermögen auf ausländische Stiftungen übertragen. Die Neuregelungen haben zum Ziel, die rechtlichen Instrumente zur Durchführung von Erbprozessen umfassend zu stärken. Deswegen wird in das polnische Rechtssystem eine Institution...

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Quellensteueränderungen

Quellensteueränderungen

Am 31. August 2022 trat die Verordnung des Finanzministers vom 29. August 2022 über die Verlängerung bestimmter Fristen für die Erfüllung von Verpflichtungen durch Zahler im Bereich der pauschalen Einkommensteuer in Kraft. Seinen Inhalt fügen wir dieser Mitteilung...

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