In Bezug auf unseren Alert Nr. 24/2018 möchten wir darauf hinweisen, dass durch das Verfassungsgericht mit dem Urteil vom 14.11.2014 anerkannt wurde, dass das Gesetz, mit dem die Obergrenze für Prämien abgeschafft werden sollte, entgegen der Verfassung steht. Als Grund ist durch das Verfassungsgericht Verletzung des Verfahrens bei der Annahme des Gesetzes durch das Parlament angegeben. Dies bedeutet, dass die Begrenzung der Jahresgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge nicht außer Kraft tritt. Die o.g. Grenze ist das 30-Fache des prognostizierten Durchschnittslohns in der Wirtschaft in einem bestimmten Jahr. Im Jahr 2018 beträgt diese Grenze 133 290 PLN.
ANDERE IN DIESER KATEGORIE
Das nationale E-rechnungssystem ist ab dem 1.7.2024 obligatorisch
Am 4. August 2023 unterzeichnete der Präsident das Gesetz vom 16. Juni 2023 zur Änderung des Gesetzes über die Waren- und Dienstleistungssteuer und einiger anderer Gesetze, das das obligatorische nationale E-Rechnungssystem (im Folgenden „KSeF” genannt) vorsieht.Jetzt...
Der Verlust der Sicherheitsleistung (Vadium)
Laut des Art. 16 Abs. 1 Pkt. 56 des Körperschaftssteuergesetzes vom 15. Februar 1992 (weiter: ,,KStG-PL”) gelten als Betriebsausgaben unter anderen nicht Aufwendungen aus dem Verlust geleisteter Vorauszahlungen (Anzahlungen, Handgelder) im Zusammenhang mit der...
Familienstiftungen auch in Polen
Bisher haben polnische Unternehmer ihr Vermögen auf ausländische Stiftungen übertragen. Die Neuregelungen haben zum Ziel, die rechtlichen Instrumente zur Durchführung von Erbprozessen umfassend zu stärken. Deswegen wird in das polnische Rechtssystem eine Institution...